Führerschein-Klassen


Es sind alle möglichen Führerschein-Klassen dargestellt. Zur besseren Übersicht sind jedoch nur die bei uns erwerblichen näher beschrieben.

PKW-Klassen B, BE
Motorradklassen Mofa, M (zweirädrige Kleinkrafträder, zweirädrige Fahrräder mit Hilfsmotor),
A1 (Leichtkrafträder),
A beschränkt (mittelschwere Krafträder), A unbeschränkt (schwere Krafträder)
Klasse S dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
LKW-Klassen C1 (leichtere LKW), C1E (leichtere Lastzüge),
C (schwerere LKW), CE (schwerere Lastzüge)
Bus-Klassen D1, D1E, D, DE
Klassen L, T Traktoren und selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Klasse erlaubte Fahrzeuge Unterlagen/Nachweise weitere Angaben
PKW
B
  • Kraftwagen bis 3,5 t zG
  • erlaubte Anhänger bei einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t:
  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung, Praktische Prüfung
PKW
BE
Seit dem 1.1.1999 benötigen Sie einen speziellen Anhängerführerschein, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen wollen.
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
  • Anhänger über 750 kg zG, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen Sie aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen - z.B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit Ihrem Fahrzeug ziehen.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Motorrad
M
Motorrad
  • maximal 45 km/h bbH
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Motorrad
A1
Motorrad
  • bis 125 ccm Hubraum
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH gefahren werden.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Motorrad
A
beschr.
Motorrad
  • bis 25 kW Motorleistung
  • einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Motorrad
A
unbeschr.
Motorrad
  • über 25 kW Motorleistung
  • einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
  • Lichtbild
  • Sehtest
  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung



© 2007 - Fahrschule Gericke
Impressum Disclaimer Menüpunkte